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Bedeutung der Geschmacksangaben auf Weinflaschen und Sektflaschen

Sicherlich haben auch Sie in der Vergangenheit beim Wein-Kauf bzw. Sekt-Einkauf unterschiedliche Geschmacksangaben auf dem jeweiligen Flaschenetikett gesehen. Es ist recht gängig, dass beim Wein, Schaumwein und auch beim Sekt entsprechende Bezeichnungen wie „süß“, „halbtrocken“ oder „trocken“ vermerkt sind. Diese Angaben hängen sowohl von Restsüße als auch vom Säuregehalt ab. Für Wein und Sekt gibt es jedoch unterschiedliche weinrechtliche Vorgaben der Bezeichnung. Noch dazu sind die Geschmacksrichtungen beim Schaumwein noch breiter gefächert.

Übersicht im Weinhandel

Oftmals werden die Flaschen im Weingeschäft auch entsprechend der Geschmacksrichtung in den Regalen sortiert, damit der Weinkunde einen entsprechend guten und übersichtlichen Einblick bekommt und ihm so die Auswahl des passenden Produktes leichter fällt.

Wein-Geschmacksrichtungen

Ob Weißwein, Roséwein oder Rotwein – in der Weinsparte gibt es insgesamt vier verschiedene Geschmacksrichtungen. Die Angaben auf den Etiketten bei Weinflaschen sind gesetzlich nicht erforderlich, aber schon recht gängig und auch sinnvoll. Im Weingesetz sind aber vorgeschriebene Definitionen und Erklärungen für die Einstufung der Weine enthalten, an welche sich die Weinhersteller und Winzer halten müssen.

Trockener Wein

Zu den bekanntesten trockenen Weinen gehört u.a. der Riesling. Trockene Weine sind fast bzw. vollständig durchgegoren und haben aufgrund dessen einen niedrigen Restzuckergehalt. Die trockene Geschmacksrichtung vom Wein bedeutet aber nicht, dass dieser zwingend sauer schmeckt, jedoch wird die Säure schneller wahrgenommen. Bei einem trockenen Wein liegt die Restsüße meist bei höchstens 4 g/l. Laut Weingesetz darf jedoch auch bei einem etwas höheren Restzuckergehalt von max. 9 g/l der Wein noch als „trocken“ bezeichnet werden. Aber es ist darauf zu achten, dass der Säuregehalt dann max. 2 g/l unter dem Restzuckergehalt liegt.

Halbtrockener Wein

Die Restsüße darf bei einem halbtrockenen Wein bei max. 12 g/l liegen. Auch hier gibt es eine Ausnahmeregelung: Wenn der Säuregehalt höchstens 10 g/l unter dem Restzuckergehalt liegt, darf die Restsüße bei einem halbtrockenen Wein bis zu 18 g/l ausmachen.

Lieblicher Wein

Liebliche Wein dürfen vom Restzuckergehalt über dem von halbtrockenen Weinen liegen – 45 g/l dürfen jedoch nicht überschritten werden.

Süßer / Edelsüßer Wein

Erst wenn der Restzuckergehalt eines Weines bei über 45 g / l liegt, darf dieser Wein als „süß“ betitelt werden.

Geschmacksangaben für Schaumweine wie Sekt, Prosecco und Champagner

In der Familie der Schaumweine, wie Sekt, Prosecco und Champagner, ist die Angabe auf dem Flaschen-Etikett gesetzlich vorgeschrieben. Hier gelten trotz Überschneidungen bei den Bezeichnungen aber andere Restsüße-Grenzwerte als bei den jeweiligen Weinsorten. Dies begründet sich durch die im Schaumwein enthaltene Kohlensäure, da diese die Restsüße unverkennbar abmildert.

Restzuckerhalt für Schaumwein-Geschmacksangaben:

  • Brut nature: max. 3 g/l Restzucker
  • Extra herb (extra brut): max. 6 g/l Restzucker
  • Herb (brut): max. 15 g/l Restzucker
  • Extra trocken (trés sec): 12 - 20 g/l Restzucker
  • Trocken (sec): 17 - 35 g/l Restzucker
  • Halbtrocken (demi-sec): 35 - 50 g/l Restzucker
  • Mild (doux): über 50 g/l Restzucker

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