Sicherlich haben auch Sie in der Vergangenheit beim Wein-Kauf bzw. Sekt-Einkauf unterschiedliche Geschmacksangaben auf dem jeweiligen Flaschenetikett gesehen. Es ist recht gängig, dass beim Wein, Schaumwein und auch beim Sekt entsprechende Bezeichnungen wie „süß“, „halbtrocken“ oder „trocken“ vermerkt sind. Diese Angaben hängen sowohl von Restsüße als auch vom Säuregehalt ab. Für Wein und Sekt gibt es jedoch unterschiedliche weinrechtliche Vorgaben der Bezeichnung. Noch dazu sind die Geschmacksrichtungen beim Schaumwein noch breiter gefächert.
Als wichtigste Information gleich zuerst: Auf einer Champagner-Flasche darf wirklich nur dann Champagner stehen, wenn die Trauben auch tatsächlich aus der Region Champagne im nordöstlichen Frankreich stammen. Ebenso muss die regionale Herstellung zwingend in dieser historischen Provinz erfolgen. Diese zwei Punkte sind extrem wichtige Qualitätsmerkmale für den Champagner. Schaumweinproduzenten aus anderen Regionen bzw. weltweit ansässig, können so durch minderwertige Schaumweine den guten Namen des edlen Champagners nicht schädigen