Perlwein? Schaumwein? Ist das nicht das gleiche? Oftmals so gedacht, ist dies jedoch falsch: Im deutschen Lebensmittelrecht wird zwischen Perlwein und Schaumwein unterschieden. Der große Unterschied liegt beim Thema Kohlensäure: Schaumwein enthält einen größeren Anteil Kohlensäure als Perlwein – beim Schaumwein darf diese sogar nachträglich noch hinzugefügt werden. Der Druck der Schaumwein-Flasche muss bei mindestens 3 bar liegen; bei Perlwein darf dieser nicht über 2,5 bar sein.
Kohlensäure kommt bei Schaumwein in der 2. Gärung dazu
Bei der Schaumwein-Gärung darf beim Grundwein noch keine Kohlensäure hinzugefügt werden; dies geschieht erst während der zweiten Gärung. Als Gärungsverfahren sind sowohl Tank- als Flaschengärungsverfahren gesetzlich erlaubt.
Flaschen-Unterschiede bei Perlwein und Schaumwein
Bereits an der Flaschen-Optik ist der Unterschied zwischen Perl- und Schaumwein schnell zu erkennen, dies ist ebenfalls vorgeschrieben. Perlwein darf nicht in Flaschen abgefüllt werden, welche mit Sektflaschen verwechselt werden könnten. So ist eben auch ein Sektkorken, welcher mit dem Drahtbügel am Flaschenhals befestigt ist, bei Perlweinen untersagt.
Secco in Bezug auf Prosecco
In den 60er Jahren ging der Verbrauch von Perlwein in Deutschland stark zurück; erst Ende des 20. Jahrhunderts ging der Konsum wieder stärker nach oben: Der italienische Prosecco wurde bekannt und eroberte sich einen sehr guten Platz in dem Markt. Seitdem werden aufgrund dessen vielerlei deutsche Perlweine als Secco angeboten und der Umsatz ist entsprechend gestiegen.
Bekannte europäische Schaumweine
Die folgenden Schaumweine sind in Europa am bekanntesten:
Italienischer Prosecco kann sowohl Perlwein als auch Schaumwein sein
Italienischer Prosecco wird in beiden Varianten produziert – er ist als Perlwein aber auch als Schaumwein erhältlich. Neben den unterschiedlichen Flaschen-Arten erkennt man an der Zusatzbezeichnung Frizzante beim Perlwein und Spumante beim Schaumwein das entsprechende Herstellungsverfahren.