Seit 1999 sind wir Weinhändler mit Leidenschaft.
Persönliche Beratung +49(201)4555691

Blog rund um das Thema Wein und andere Spirituosen

Perlwein? Schaumwein? Ist das nicht das gleiche? Oftmals so gedacht, ist dies jedoch falsch: Im deutschen Lebensmittelrecht wird zwischen Perlwein und Schaumwein unterschieden. Der große Unterschied liegt beim Thema Kohlensäure: Schaumwein enthält einen größeren Anteil Kohlensäure als Perlwein – beim Schaumwein darf diese sogar nachträglich noch hinzugefügt werden. Der Druck der Schaumwein-Flasche muss bei mindestens 3 bar liegen; bei Perlwein darf dieser nicht über 2,5 bar sein.